Aufgaben des SRD Horgen

Der Seerettungsdienst

- überwacht die Seen bei Sturmwarnung und bei Seegfrörni;

- leistet in Seenot geratenen Personen sowie bei Unfällen jeder Art Hilfe;

- alarmiert die Polizei, wenn Personen ertrunken sind, ergreift erste Massnahmen zu deren Bergung und unterstützt die Polizei bei Suchaktionen.

Zusätzliche Aufgaben (§24 der Interkantonalen Vereinbarung)

Dem Seerettungsdienst können zusätzlich übertragen werden:

- die Unterstützung der Polizei bei der Überwachung des Schiffsverkehrs in der Uferzone sowie der Gewässerschutz-Vorschriften;

- die Bergung von Sachen, namentlich von Schiffen und deren Ausrüstung.

Zusammengefasst kann gesagt werden:

alles was auf dem See anfällt, so u.a. auch:

 - Tierrettungen und Bergung von toten Tieren

- Hilfeleistung an Boote aller Art und deren Insassen bei Havarien, Pannen, etc.

- Überwachung des Sees bei aussergewöhnlichen Wetterlagen

- präventive Patrouillenfahrten auf dem Zürichsee

- Aufräumarbeiten nach Sturm

- Bereitschaftsdienste bei Anlässen (Seetraversierungen, Regatten, Seenachtsfeste)

- Unterstützung der kantonalen Seepolizei bei Suchaktionen

- Unterstützung der Feuerwehr bei Gewässerverschmutzung (Öl- und Chemiewehr) 

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